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   BGH, 10.11.2004 - IV ZR 274/02   

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https://dejure.org/2004,8683
BGH, 10.11.2004 - IV ZR 274/02 (https://dejure.org/2004,8683)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2004 - IV ZR 274/02 (https://dejure.org/2004,8683)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2004 - IV ZR 274/02 (https://dejure.org/2004,8683)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung einer höheren Zusatzversorgungsrente; Ausschluss von Dienstzeiten in der ehemaligen DDR bei der Berechnung der gesamtversorgungsfähigen Zeit; Anrechnung von Vordienstzeiten; Halbanrechnung von Vordienstzeiten; Ungleichbehandlung einer ...

  • Judicialis

    VBLS a.F. § 42 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa; ; VBLS a.F. § 105b; ; VBLS a.F. § 42 Abs. 2 Satz 1; ; VBLS n.F. § 75 Abs. 2; ; VBLS n.F. § 39; ; AGBG § 9; ; BGB § 242

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Dienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes in der Zusatzversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Versorgungsrente in der Zusatzversorgung

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 274/02
    Mithin ist den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls ausreichend Rechnung getragen (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2003 - IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183 unter 2 e; Senatsurteil vom 14. Januar 2004 - IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453 unter II 2 c cc; Senatsurteil vom 11. Februar 2004 - IV ZR 52/02 - VersR 2004, 499 unter 3).

    Zum eigentumsgeschützten Kern eines Rentenanspruchs oder einer Rentenanwartschaft gehört weder eine bestimmte Leistungshöhe oder -art noch eine bestimmte Festsetzung des Leistungsbeginns; nur die auf Beitragsleistungen gründenden Elemente oder Faktoren der Anspruchskonstituierung sind in den Eigentumsschutz einbezogen (Senatsurteil vom 14. Januar 2004 aaO unter II 1 d a.E.).

  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 274/02
    Er fällt daher nicht mehr unter diejenige Rentnergeneration, für die das Bundesverfassungsgericht (aaO) und - ihm folgend - der Senat in seinem Urteil vom 26. November 2003 (IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183) angenommen hatten, daß eine Verletzung von Art. 3 GG durch die Halbanrechnung von Vordienstzeiten bei voller Berücksichtigung der gesetzlichen Rente noch hingenommen werden könne, weil sich die Ungleichbehandlung jedenfalls im Rahmen einer zulässigen Typisierung und Generalisierung einer komplizierten, eine sehr große Gruppe von Versicherten betreffenden Materie halte.

    Mithin ist den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls ausreichend Rechnung getragen (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2003 - IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183 unter 2 e; Senatsurteil vom 14. Januar 2004 - IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453 unter II 2 c cc; Senatsurteil vom 11. Februar 2004 - IV ZR 52/02 - VersR 2004, 499 unter 3).

  • BGH, 11.02.2004 - IV ZR 52/02

    Berücksichtigung von in der ehemaligen DDR zurückgelegten Dienstzeiten in der

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 274/02
    Mithin ist den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls ausreichend Rechnung getragen (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2003 - IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183 unter 2 e; Senatsurteil vom 14. Januar 2004 - IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453 unter II 2 c cc; Senatsurteil vom 11. Februar 2004 - IV ZR 52/02 - VersR 2004, 499 unter 3).

    d) Der Senat hat darüber hinaus in seinem Urteil vom 11. Februar 2004 (IV ZR 52/02 - VersR 2004, 499 unter 2 d) klargestellt, daß in der früheren DDR zurückgelegte Vordienstzeiten nicht voll angerechnet werden können, weil es an entsprechenden Umlagen des Arbeitgebers für diese Zeiten fehlt, und daß dadurch die davon betroffenen Versicherten nicht in ihren Grundrechten verletzt werden.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 274/02
    Das ergibt sich - wie der Senat bereits im Zusammenhang mit der Regelung des § 105b VBLS a.F. ausgeführt hat (Senatsurteil vom 14. Mai 2003 - IV ZR 72/02 - VersR 2003, 893 unter II 2 a und b) - aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1 ff.).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 274/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser vollen Berücksichtigung der gesetzlichen Rente trotz einer nur hälftigen Anrechnung von Vordienstzeiten einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gesehen, der nur bis zum Ablauf des Jahres 2000 hingenommen werden könne (VersR 2000, 835 = NJW 2000, 3341).
  • BGH, 27.09.2000 - IV ZR 140/99

    Anrechnung von Dienstjahren in der DDR bei der Berechnung der Versorgungsrente

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 274/02
    a) Der Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 27. September 2000 (IV ZR 140/99 - VersR 2000, 1530) mit der Anwendung des § 42 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst.
  • BGH, 14.05.2003 - IV ZR 72/02

    Wirksamkeit der Sonderregelung der VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 274/02
    Das ergibt sich - wie der Senat bereits im Zusammenhang mit der Regelung des § 105b VBLS a.F. ausgeführt hat (Senatsurteil vom 14. Mai 2003 - IV ZR 72/02 - VersR 2003, 893 unter II 2 a und b) - aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1 ff.).
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